Legende
Punkt 1: Autobahnbrücke / Mauthbrücke
Punkt 2: Kraftwerk Paternion
Rechtsufrig unterhalb der Autobahnbrücke / Mauthbrücke bis zum Kraftwerk Paternion inkl. Ausleitung KW Kamering (Siehe Hinweistafel).
Bestimmungen
Zeitraum: Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Alle gesetzlichen Fangarten sowie die Verwendung der Kugel mit zwei Kunstfliegen (Nymphen) sind gestattet. Während der Ausübung des Fischfanges ist die Angelrute händisch zu bedienen. Das Festlegen des Köders mittels Beschwerung ist untersagt (1 Angelrute).
Ab Ausleitung KW Kamering bis oberhalb des Kraftwerkes Paternion sind alle gesetzlichen Fangarten erlaubt. Es ist nur die Verwendung von einer Angelrute gestattet.
Tagesausfang: 4 Salmoniden
Jahresausfang: Maximal 50 Salmoniden (davon maximal 5 Äschen)
Bestimmungen für die Karpfenfischerei
Karpfenfischen ist in den Staubereichen ca. 1.500 m oberhalb der Staumauer (Hinweistafeln) ganzjährig, 24 Stunden ausschließlich mit Boilie erlaubt.
Gerät: Das Karpfenfischen ist mit 2 Angelruten erlaubt. (Das gleichzeitige Fischen auf Salmoniden und andere Fischarten ist verboten). Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge Pflicht (nur bei der Karpfenfischerei).
In den Einlegestrecken ist das Fischen auf Hecht, ausschließlich mittels Köderfisch an einer zweiten Angelrute erlaubt.