Ossiachersee

Am Ossiachersee ist vom Ufer und vom Boot aus die Nachtfischerei erlaubt. Alle Boote haben in der Nacht ein Rundumlicht laut Kärntner Schifffahrtsgesetz sichtbar zu führen (Rundumlicht 360° weiß). Die Schleppfischerei ist ab 01.05. am Ossiachersee zulässig (weiße Fahne). 1 Sideplaner pro Lizenz max. 20 Meter Abstand von 01.05. bis 31.12.

Zeitraum:
Befischung vom 01.01. bis 31.12.

Ausfluss / Mündung Treffnerbach / Berghof bis Annenheim ostwärts bis zur Einmündung des Dellacher Baches in Sattendorf und ostwärts bis zum letzten Badesteg vom Camping Berghof (Schiffsanlegestelle gehört nicht mehr dazu). Nordseitig darf die Benützung des Radweges nicht behindert werden (kein Fischereigerät am Radweg), sowie die dahinter gelegene Grünfläche, inkl. Wasserflächen (Schongebiet) dürfen nicht benützt werden (kein Zeltaufbau).

Revier Bodensdorf: Campingplatz Glaser ostwärts bis 100 m hinter dem Jacht-Club in Bodensdorf – siehe Grenztafel.

Revier St. Urban: Von der Grenztafel beim Eisenbahnerheim westwärts bis zur Grenztafel nach dem Haus Karlsruhe entlang der Bezirksgrenze Villach – siehe Grenztafel 

Tiebelmündung (ehem. Weber Wasser): Von der Grenztafel mitte Tiebeleinfluss bis zur Grenztafel Schilfgürtel. Das Annähern mit Booten zum Schilfgürtel ist bis zu einer maximalen Distanz von 10 Metern erlaubt. Das Fischen vom Tiebelspitz ist in der Zeit vom 01.05. bis 30.06. verboten.

Alte Tiebel: Vom Ursprung bis zur Mündung Ossiachersee

Revier Ossiach: Grenztafel Hotel Prinz ostwärts bis Grenztafel Seewirt

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