Tauernteich
Zeitraum: Befischung vom 01.01. bis 31.12.
Das Fällen von Bäumen und Sträuchern sowie sonstige Veränderungen im Uferbereich,
- Verschmutzungen jeglicher Art, Campieren und offenes Feuer sowie übermäßige Lärmerregung durch die Fischereilizenzinhaber sind verboten. Bei Missbrauch erfolgt der sofortige Entzug der Fischereilizenz.
- Das Fischen ist ausnahmslos nur vom Ufer aus gestattet.
- Boote und jegliche Wasserbeförderungen sind verboten.
- Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge ist Pflicht (nur bei Karpfenfischerei).
