Mühl-
und Mitterteich

Da sämtliche Regelungen in Zusammenarbeit mit Herrn Graf Peter Goess getroffen wurden, sind diese ausnahmslos einzuhalten.

Zeitraum:

Befischung vom 01.01. bis 31.12.

  • Das Fischen im Mühl- und Mitterteich ist vom 01.06. bis 31.08. nur im grün gekennzeichneten Bereich erlaubt (siehe Lageplan bzw. Hinweistafeln). Ansonsten ist das Fischen vom 01.01. bis 31.12. erlaubt.
  • Die Schutzzone im Mitterteich wird durch Hinweistafeln gekennzeichnet!
  • Das Nächtigen außerhalb des festgelegten Fischereibereiches ist strengstens verboten!
  • Während der Nachtzeit von 22 bis 5 Uhr ist das Befahren der Wege ausnahmslos verboten!
  • Das Fällen von Bäumen und Sträuchern sowie sonstige Veränderungen im Uferbereich, Verschmutzungen jeglicher Art, Campieren und offenes Feuer sowie übermäßige Lärmerregung durch die Fischereilizenzinhaber sind verboten. Bei Missbrauch erfolgt der sofortige Entzug der Fischereiberechtigung.
  • Das Fischen ist ausnahmslos nur vom Ufer aus gestattet.
  • Boote und jegliche Wasserbeförderungen sind verboten.
  • Steganlagen, welche von der Fischerei ausgenommen sind, werden mit einer blauen Tafel (Fischen verboten SZF) gekennzeichnet.
  • Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge ist Pflicht (nur bei Karpfenfischerei).
  • Den Anglern ist es untersagt die Camping-Einrichtungen zu verwenden.
  • Das Fischen auf einem verschmutzten Angelplatz ist verboten.
  • Im Mühlteich ist das Hältern sowie die Entnahme von Karpfen und Schleien ausnahmslos verboten!
  • Im Juli und August ist das Fischen bei den Stegen der Schlosswiese ausnahmslos verboten!

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