Legende
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Punkt 1: Görtschacher Brücke
Punkt 2: Wieldschnig-Brücke
Beidufrig von der Görtschacher Brücke (Gmd. Grenze) bis zur Bezirksgrenze Villach (300 Meter nach der Wieldschnig-Brücke). Siehe Grenztafeln.
Catch & Release Strecke
Im Bereich zwischen der Nieselacher und der Vorderberger Brücke (siehe Hinweistafeln) ist die Entnahme von Salmoniden (ausgenommen Huchen) verboten.
Äsche jahresgeschützt.
Bestimmungen
Zeitraum: Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Bis 16.04. darf ausnahmslos auf Aitel gefischt werden!
Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Es darf nur mit einer Angel (ausnahmslos Fliegenrute) gefischt werden. Als Köder dürfen nur eine Kunstfliege (ohne Widerhaken) zum Einsatz kommen (Trockenfliege, Nymphe und Streamer).
Fahren am Damm ist bis auf Widerruf nicht gestattet!
Tagesausfang: Maximal zwei Forellen davon eine über 50 cm. Nach dem Aneignen des zweiten Fisches ist die Fischerei einzustellen.
Jahresausfang: Maximal 20 Salmoniden (max. 5 Salmoniden über 50 cm) 1 Huchen (Mindestmaß 110 cm)
Bestimmungen für die Huchenfischerei
Zeitraum: Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres
Auf die Beschränkung der Huchenfischerei in den Sommermonaten wird hingewiesen (abhängig von der Wassertemperatur, ca. 18°C)
Gerät: Es darf nur mit einer Angel (ausnahmslos Fliegenrute) gefischt werden.
Köder: Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken zu verwenden. Bei der Verwendung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten. Vorfachstärke mindestens 0,40 mm. Bei Entnahme ist der Fang unverzüglich der Vereinskanzlei zu melden.