Obere Drau
Legende:
Punkt 1: Autobahnbrücke / Mauthbrücke
Punkt 2: Mündung des Rauschenbaches
Rechtsufrig unterhalb der Autobahnbrücke / Mauthbrücke
bis zur Mündung des Rauschenbaches.
Bestimmungen (ausgenommen Karpfen-, Huchen- & Aalruttenfischerei)
Das Fischen ist 50 m ober- und unterhalb der Fischaufstiegshilfe verboten.
Zeitraum: Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Tagesanbruch bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Alle gesetzlichen Fangarten erlaubt. Es darf mit zwei Angelruten gefischt werden.
500 m unter den Staubereichen (Kellerberg und Paternion) ist das Einlegen verboten. Die Rute ist händisch zu bedienen
Fischen auf Hecht lt. Kärntner Landesgesetz (55 cm | keine Schonzeit | unlimitiert)
Bestimmungen für die Huchenfischerei
Zeitraum:
Befischung von 01.06. bis 31.01. des Folgejahres
Gerät: Bei der Huchenfischerei darf eine Spinnrute verwendet werden.
Köder: Bei der Huchenfischerei sind nur Kunstköder mit Einzelhaken und einem Mindestmaß von 13 cm zu verwenden. Bei der Verwendnung von Einzelhaken ist ein Widerhaken erlaubt. Die Verwendung eines Schondrillings ist erlaubt. Zwilling und Drilling sind verboten.