Tauernteich

 

Zeitraum: Befischung vom 01.01. bis 31.12.

Das Fällen von Bäumen und Sträuchern sowie sonstige Veränderungen im Uferbereich,

  • Verschmutzungen jeglicher Art, Campieren und offenes Feuer sowie übermäßige Lärmerregung durch die Fischereilizenzinhaber sind verboten. Bei Missbrauch erfolgt der sofortige Entzug der Fischereilizenz.
  • Das Fischen ist ausnahmslos nur vom Ufer aus gestattet.
  • Boote und jegliche Wasserbeförderungen sind verboten.
  • Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge ist Pflicht (nur bei Karpfenfischerei).

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