Legende
Rechtsufrig unterhalb vom Kraftwerk Paternion flussabwärts bis oberhalb des Kraftwerkes Kellerberg.
Bestimmungen
Zeitraum: Befischung vom 01.04. bis 31.12.
Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.
Gerät: Vom Kraftwerk Paternion bis 500 Meter unter dem Einfluss des Weißenbaches (Höhe Bahnhof Feistritz auf der anderen Seite) und vom Einfluss des Kreuznerbaches bis zur Kellerberger Brücke, ist das Festlegen des Köders mittels Beschwerung untersagt (1 Angelrute).
In der restlichen Strecke sind alle gesetzlichen Fangarten erlaubt. Es ist nur die Verwendung von einer Angelrute gestattet.
Tagesausfang: 4 Salmoniden
Jahresausfang: Maximal 50 Salmoniden (davon maximal 5 Äschen)
Bestimmungen für die Karpfenfischerei
Karpfenfischen ist in den Staubereichen ca. 1.500 m oberhalb der Staumauer (Hinweistafeln) ganzjährig, 24 Stunden ausschließlich mit Bolie erlaubt.
Gerät: Das Karpfenfischen ist mit 2 Angelruten erlaubt. (Das gleichzeitige
Fischen auf Salmoniden und andere Fischarten ist verboten).
Abhakmatte mit mindestens 1 Meter Länge, sowie feinmaschiger Kescher mit 1 Meter Bügellänge Pflicht (nur bei der Karpfenfischerei).
In den Einlegestrecken ist das Fischen auf Hecht, ausschließlich mittels Köderfisch an einer zweiten Angelrute erlaubt.